Das Berufsbild hat sich von der „Gesundheitspolizei“ zum modernen Dienstleister entwickelt und zählt zum medizinischen Fachpersonal. Der Hygieneinspektor ist beratend, inspizierend und überwachend in Innen- und Außendiensten tätig. Er arbeitet im hohen Maße selbstständig und hat weit reichende Entscheidungsbefugnisse. Als Mitarbeiter des Amtsarztes ist er heutzutage mehr als nur die „rechte Hand“ im Gesundheitsamt.

Aufgaben

Hygieneinspektoren/innen und Gesundheitsaufseher/innen übernehmen spezielle Prüfungs- und Kontrollaufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen.
Der Aufgabenbereich kann hierbei vielfältig und je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen. Im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Umwelthygiene überwachen Hygieneinspektoren/innen und Gesundheitsaufseher/innen insbesondere Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen und legen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten fest.

Die Einrichtungen werden auf Einhaltung der technischen und hygienischen gesetzlichen Anforderungen hin überprüft. Hygienekontrollen werden z. B. auch in Krankenhäusern, in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens, bei Krankentransport, Rettungsdiensten, Blutspendediensten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes durchgeführt.

Bei den Besichtigungen erfolgen meist auch Messungen und Probennahmen. Verstöße gegen angeordnete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z. B. durch den Aufnahmepfad Trink- oder Badewasser, werden verfolgt.

Die Tätigkeiten umfassen auch Beratungen der Bevölkerung z. B. in Fragen der Wohnungshygiene (Schimmelpilze, Umweltschadstoffe, etc.). Hygieneinspektoren/innen und Gesundheitsaufseher/innen arbeiten im Saarland im Angestelltenverhältnis.